Richtlinien für die Vermietung des Bürgerhauses
Richtlinien für die Vermietung des Bürgerhauses
Die Gemeinde Lindlar hat am 7.03.1983 mit dem Bürgerverein Falkenhof e.V. folgende Vereinbarung getroffen.
Damit die Unterhaltung des Bürgerhauses und deren Anlagen gesichert sind ist es dem Bürgerverein
Zu den Familienfeiern gehören, Geburtstage ab 21 Jahren, Jubiläen, Kommunion, Konfirmation,
Damit auch die Interessen der Lindlarer Gastronomie und der Anwohner Berücksichtigung finden wird
Mitglieder können das Bürgerhaus erst nach zweijähriger Mitgliedschaft Mieten.
Falkenhofer Bürger haben die Möglichkeit zwei Jahre Rückwirkend den Mitgliedsbeitrag zu entrichten.
Der Mitpreis beträgt für Mitglieder:
50.00 Euro pro Tag plus Nebenkosten
Jeder Mieter hat eine Kaution in Höhe von 150.00 Euro bei Übergabe des Bürgerhauses zu hinterlegen.
Hausordnung
Alle Mieter des Bürgerhauses werden dringend gebeten die Hausordnung einzuhalten.
Der Mieter verpflichtet sich mit seiner Unterschrift das ab 22 UHR Zimmerlautstärke eingehalten wird.
Alle Veranstaltungen müssen um 1 UHR beendet sein.
Der Vorstand bittet alle Mieter die Lärmbelästigung auch außerhalb des Bürgerhauses so gering wie
Sollten in irgendeiner Form Beschwerden oder Verstöße auftreten, wird Die Kaution in Höhe von 150.00 Euro einbehalten.
Den Anordnungen des Vorstandes ist Folge zu leisten.